Die Digitalisierung bringt steigende Cyberrisiken mit sich. Um essenzielle Dienste und digitale Infrastrukturen in der EU zu schützen, wurden 2016 die NIS-Richtlinien eingeführt. Diese sollen die Cybersicherheit innerhalb der EU stärken. Ab 18. Oktober 2024 tritt die neue NIS2 Richtlinie in Kraft, welche die schon bestehenden Anforderungen erhöht und Anwendungsbereiche erheblich erweitert. Bis dahin sollten alle Maßnahmen und Umsetzungen ergriffen worden sein, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und um Strafen zu entgehen. Hier ein kompakter Überblick:
Wer ist von der neuen NIS2 Richtlinien betroffen?
- Die NIS2 Richtlinie betrifft öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren, die entweder mindestens 50 Beschäftigte haben oder einen Jahresumsatz sowie eine Jahresbilanz von mindestens 10 Millionen Euro aufweisen.
- Unabhängig von ihrer Größe sind bestimmte Sektoren betroffen, darunter Teile der digitalen Infrastruktur, die öffentliche Verwaltung sowie kritische Infrastrukturen.
- Diese Richtlinie umfasst somit eine breite Palette von Organisationen und Unternehmen in Deutschland, die einen wesentlichen Beitrag zur Cybersicherheit leisten müssen.
Warum sind die NIS Richtlinien so wichtig?
Die NIS-Richtlinien tragen entscheidend dazu bei, die IT-Sicherheit in der EU zu verbessern. Sie helfen, Cyberangriffe zu verhindern oder schnell zu beheben, um den Schutz der Bürger und der Wirtschaft zu gewährleisten. Durch einheitliche Sicherheitsstandards und eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wird die Resilienz der digitalen Infrastruktur nachhaltig gestärkt.
Verschärfte NIS2 Anforderungen auf den Punkt gebracht
Die NIS2-Richtlinie erweitert die ursprünglichen Anforderungen und setzt strengere Sicherheitsstandards. Unternehmen müssen sich auf umfassendere Maßnahmen zur Cybersicherheit einstellen:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Der Anwendungsbereich wurde erheblich erweitert und umfasst nun eine größere Anzahl von Sektoren, Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS).
- Höhere Cybersicherheit: Es gelten umfassende Sicherheitsanforderungen mit einem breiten Anwendungsbereich im gesamten Unternehmen, einschließlich Risikomanagement, Vorfallsmeldungen, technischen Maßnahmen und Governance-Strukturen.
- Strengere Meldepflichten: Die Meldepflichten wurden verschärft. Unternehmen müssen schwere Vorfälle innerhalb von 24 Stunden vorläufig melden und binnen 72 Stunden einen detaillierten Bericht einreichen.
- Härtere Sanktionen: Die Richtlinie führt strenge, EU-weit einheitliche Sanktionen für Nichteinhaltung ein, einschließlich hoher Geldstrafen. Diese können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
- Verstärkte Aufsicht: Es gibt erweiterte staatliche Befugnisse, einschließlich Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten. Die Regulierung wird auf verschiedene Behörden wie das BSI, BBK, BNetzA und andere verteilt.
- Pflicht zur Cyber-Hygiene und Risikomanagement: Unternehmen müssen detaillierte Maßnahmen zur Cyber-Hygiene umsetzen und ein robustes Risikomanagement etablieren, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird.
- Verstärkte Prüfungen: Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen alle drei Jahre Nachweise erbringen, während besonders wichtige Einrichtungen eine Dokumentationspflicht haben und durch stichprobenartige Prüfungen der Behörden kontrolliert werden.
Unterstützung durch unseren CyberRisikoCheck und IT Security-Premium-Check
Um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden, bieten wir zum Start der Thematik den CyberRisikoCheck an. Dieser Check hilft Unternehmen, ein besseres Verständnis für die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln und ist der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der Maßnahmen. Ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung ist unser IT Security-PremiumCheck. Dieser bietet einen detaillierten Einblick in die Systemsicherheit und bildet die Basis für die Erfüllung der NIS2-Anforderungen.
Der Countdown läuft: Umsetzung bis Oktober 2024
Bis 18. Oktober 2024 müssen betroffene Unternehmen die Richtlinien umgesetzt haben. Viele stehen vor der Herausforderung, dies rechtzeitig zu schaffen. Wir zeigen Ihnen, wo die Hebel angesetzt werden können und welches Budget für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlich ist. So können Unternehmen bereits für die Planung 2025 das notwendige Budget einplanen. Der wichtigste Schritt ist, jetzt zu starten!
Unser Fazit:
Die NIS2 Richtlinien sind entscheidend für die Cybersicherheit in der EU. Durch gezielte Maßnahmen und Zusammenarbeit können wir die Resilienz unserer digitalen Infrastruktur stärken und unsere Unternehmen und Bürger schützen. Nutzen Sie unseren CyberRisikoCheck und IT Security-PremiumCheck, um optimal vorbereitet zu sein und ein besseres Verständnis für die Anforderungen und ihre Systemsicherheit zu erhalten. Gerne helfen wir Ihnen wir im Anschluss auch bei der Umsetzung.
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